Der Norden fördert ab 16.1.2023 Steckersolargeräte mit bis zu 200€. Sobald Du dein reserviertes Kraftwerk bei uns abgeholt hast, kannst du während des nächsten aktiven Antragsfensters mit unserer Rechnung deinen Antrag stellen. NRD Info SH berichtet darüber.
Hier das Ministerium dazu:
“… in Bezug auf die Förderung von Balkonkraftwerken haben wir die Förderregularien zum Ende des Jahres 2022 nochmals angepasst und im Sinne der Antragstellung vereinfacht.
Mit Datum vom 16.1.2023 ist es nun möglich ohne einen Förderantrag zu stellen und auf die Genehmigung dieses zu warten, den Kauf einer Balkon-Solaranlage auszulösen und die Montage und Inbetriebnahme durchzuführen. Im Anschluss können Sie dann die Rechnung über das Serviceportal hochladen und erhalten den Förderbetrag in Höhe von bis zu 200 €.
Sie benötigen also keine vorherige Förderzusage. Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie also erst nachdem Sie diese installiert haben.
Nachfolgend nochmals die Beschreibung aus der Förderrichtlinie.
7.2.3. Die Zuwendungen sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Der entsprechende Verwendungsnachweis (Anm.: Rechnung/en) ist bei Antragstellung einzureichen und die Zuwendungsvoraussetzungen per Eigenerklärung (Anm.: Angaben zur Installation werden online abgefragt und sind anzukreuzen) zu bestätigen.”
Wir wünschen viel Erfolg.