Eine gute Zusammenstellung hat die Verbraucherzentrale veröffentlicht. Besonders hilfreich deren Checkliste. Hier die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte:
- Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines Stecker-Solargerätes? Ist dort möglichst viel Sonne?
Wenn Du Zweifel hast, helfen wir bei der Beurteilung. Die typische Größe eines Solarmodus beträgt 1 x 1,7 Meter mit einer Nennleistung von 325 bis 390 Watt. - Sind der Montageort, die Steckdose und der Stromkreis auf dem aktuellen Stand?
Eine fehlende Steckdose darf nur von einer Fachkraft installiert werden. - Sind Vermieter:in oder Eigentümergemeinschaft einverstanden?
Wir geben Tipps für die Anfrage. Unter Neuigkeiten findest Du auch einen Vorschlag für einen Beschluss der WEG. - Hast Du das passende Angebot gefunden, das alle Anforderungen erfüllt? (Technik, Preis/Leistung, Lieferung, Montage und Anschluss, DGS-Sicherheitsstandard/künftig Gerätenorm)
Nicht jedes Angebot aus dem Internet passt bei Dir. Wir helfen bei der Beurteilung. In Hamburg ist eine besonders sichere Energieeinspeisesteckdose vorgeschrieben. Mit Sammelbestellungen erreichen wir günstige Preise.
Melde dich unter Termine bei einer unserer Veranstaltungen an, dann kannst Du Dich auf unsere Reservierungsliste setzen und schon bald selbst Strom produzieren. - Hast Du ans Monitoring gedacht, um die Leistung zu checken?
Manche Geräte liefern selbst Angaben zur produzierten Energie. Es gibt aber auch Zwischenstecker, die die produzierte Energie oder Leistung messen. - Hast Du Fachleute oder eine örtliche Selbstbaugruppe an der Hand, die Du im Zweifel fragen kannst?
Dafür sind wir da! Lokale Energiewende SoliSolar-Hamburg e.V. - Ist alles klar mit der Anmeldung und einem eventuell nötigen Zählertausch?
Die Balkonanlagen brauchen keine Genehmigung, müssen aber im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Eine Anmeldung beim Stromnetzbetreiber ist nicht erforderlich, wenn man auf die Vergütung des eingespeisten nicht selbst genutzten Stroms verzichten will. Ein Zähleraustausch erfolgt dann ggf. automatisch und für Dich kostenfrei – das ist inzwischen endgültig geklärt (siehe Entscheidung der Clearing-Stelle 2022/15-X).